Auch Du Brutus…

…musst jetzt in der Schweiz Deine Hörgeräte quasi selber zahlen. Oder zumindest auf die spendablen Beitrage der IV zu einem grossen Teil verzichten. Eine aktuelle Pressemeldung des Verbandes der Akustika, des Schweizerischen Fachverbandes der Hörgeräteakustik, über das seit 1. Juli 2011 in Kraft getretene Gesetz findet man hier.

In Österreich hält sich diese Praxis seit 2006, wenn ich mich nicht irre. Es gibt quasi noch zwei Pauschalen, entweder für eine monaurale oder für eine binaurale Versorgung. Diese decken die in der Schweiz bekannte Stufe I. Die Geräteklassen II-V sind zuzahlungspflichtig. Es gibt darüber hinaus die Klassifizierung der Hörstörungen in die Sonderfälle I-III, bei denen es von der Sozialversicherung eine höhere finanzielle Unterstützung gibt, die ich jedoch bis jetzt noch nicht in der Realität angetroffen habe.

Bin mal gespannt, wie sich der „Hochpreismarkt“ jetzt weiter entwickelt…

 

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